Oldenburg in Holstein (plattdeutsch: Olenborg und Oudeborg, dänisch: Oldenborg) ist eine Stadt in Schleswig-Holstein nördlich von Lübeck im Kreis Ostholstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
9881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23758
Vorwahl
04361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein
Am Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
2. Einwohnermeldeamt Oldenburg in Holstein
Am Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
3. Ordnungsamt Oldenburg in Holstein
Am Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
Gemeinde Oldenburg in Holstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oldenburg in Holstein in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Landkreis Oldenburg in Niedersachsen und behandelt das Wohnraumversorgungskonzept, nicht Oldenburg in Holstein.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.