Oldenburg in Holstein (plattdeutsch: Olenborg und Oudeborg, dänisch: Oldenborg) ist eine Stadt in Schleswig-Holstein nördlich von Lübeck im Kreis Ostholstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
9881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23758
Vorwahl
04361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein
Am Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
2. Einwohnermeldeamt Oldenburg in Holstein
Am Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
3. Ordnungsamt Oldenburg in Holstein
Am Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
Gemeinde Oldenburg in Holstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oldenburg in Holstein in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Landkreis Oldenburg in Niedersachsen und behandelt das Wohnraumversorgungskonzept, nicht Oldenburg in Holstein.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet